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   VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518   

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https://dejure.org/2019,28438
VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518 (https://dejure.org/2019,28438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2019 - 21 CS 18.2518 (https://dejure.org/2019,28438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2019 - 21 CS 18.2518 (https://dejure.org/2019,28438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SprengG § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § ... 8a Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 2 S. 1; VwGO § 146 Abs. 4; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, b u. c, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 45 Abs. 2 S. 1
    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. Reichsbürgers

  • rewis.io

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. Reichsbürgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen; Rechtmäßiger Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis; Unzuverlässigkeit aufgrund einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518
    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 21 CS 18.701

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518
    Das Verwaltungsgericht hat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats im Einzelnen begründet, dass Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, waffenrechtlich (sprengstoffrechtlich) unzuverlässig sind (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 14.1.2019 - 21 CS 18.701 - juris Rn. 18).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof offenbar auch in Abkehr von der eigenen langjährigen ständigen Rechtsprechung (so bislang insbesondere auch in Fällen sog. "Reichsbürger", vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518 - juris Rn. 13; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - juris Rn. 24; vgl. auch B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 22) neuerdings im Fall eines sog. "Reichsbürgers" die Auffassung vertreten möchte, § 41 Abs. 2 WaffG (gemeint wohl § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG) verlange nach einer Prognose, in deren Rahmen eine Anwendung von § 5 WaffG nicht ohne weiteres in Betracht komme und es könne allein aus der Einordnung als "Reichsbürger" nicht auf eine vollumfängliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2023 - 224 CS 23.785 - juris Rn. 18), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, da sie die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negieren und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennen (vgl. st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578; B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518; B.v. 8.12.2021 - 24 ZB 20.1495; B.v. 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386 - alle juris; vgl. auch NdsOVG, B.v. 2.9.2021 - 11 LA 69/21 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG NW, B.v. 26.6.2019 - 20 B 822/18 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 22).
  • VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass der Beklagte zugunsten des Klägers die Waffenbesitzverbote jeweils auf zehn Jahre befristet hat, obwohl das Waffengesetz grundsätzlich von einem unbefristeten Waffenbesitzverbot ausgeht und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Befristung des Waffenbesitzverbotes nur dann Raum ist, wenn sich absehen lässt, dass der Grund, der zum Erlass des Waffenbesitzverbotes geführt hat, zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt wieder entfallen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8/94 -, Rn. 5; Bay VGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 21 CS 18.2518 -, Rn. 22, jeweils juris).
  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur

    BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578; B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518; B.v. 8.12.2021 - 24 ZB 20.1495; B.v. 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386; U.v. 11.8.2022 - 24 B 20.1363; B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.295 - alle juris).
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